Sehprüfung für den Beruf des Handlesers

Zum Beginn des Jahres 2010 hat die Neuverordnung des Bundesgesetzes für alternative Medizin (BAM) zur Folge, dass alle Bewerber für die Zulassung als Handleser einen anerkannten Sehtestnachweis mit sich führen müssen.

 

Optik Pohl GmbH bietet diesen Sehtest auf Voranmeldung an.

Sehtest für die Zulassung zum Handleser / zur Handleserin - illustriert von Uli Stein

Optik Pohl GmbH - Qualität bezahlbar